Kündigungsrecht

Sehr geehrte Kundin,

sehr geehrter Kunde,

Sie haben unser Unternehmen damit beauftragt, unter anderem eine Planungsgrundlage für die zu erbringende Elektrobauleistung zu erarbeiten und auf dieser Basis eine Elektroinstallation zu erstellen. Die Planungsleistungen sind mit dem beiliegenden Entwurf nun abgeschlossen. Diese Leistung besteht in einer Planung und einem Kostenangebot. Wir bitten um Zustimmung innerhalb von zwei Wochen seit Übergabe der Planung und dem Kostenangebot.

Kündigungsrecht

Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen nach dem Gesetz ein Sonderkündigungsrecht nach § 650 r Abs. 1 BGB zusteht. Sie haben das Recht, den mit uns geschlossenen Vertrag nach Klärung der Planungsgrundlage und einer Kosteneinschätzung zu kündigen.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Vorlage der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung.

Folgen der Kündigung

Mit ihrer fristgerechten Kündigung ist der Vertrag mit uns beendet.

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Vergütung für die bis zur Kündigung von uns erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Weitere Leistungen können nach der Kündigung nicht mehr verlangt werden und müssen von uns nicht mehr erbracht werden. Die erhaltenen Leistungen dürfen von Ihnen behalten werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und stehen für Rückfragen gerne zu Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen

Elektro-World

Elektro-World

Astrid-Lindgren-Straße 67

81829 München 

©Copyright 2026 Elektro-World. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.